Unsere AGB

§ 1 Geltungsbereich

Elfnullfuenf/, Jörg Gehring, In den Sigristmatten 2a, 79115 Freiburg (nachfolgend „Elfnullfuenf/“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Elfnullfuenf/ ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch Elfnullfuenf/ bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

§ 2 Auftragserteilung und –annahme

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote von Elfnullfuenf/ sind freibleibend und unverbindlich.

Elfnullfuenf/ gibt nach Aufforderung des Kunden ein Vertragsangebot ab. Elfnullfuenf/ hält sich zwei Wochen an dieses Vertragsangebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des vollständigen Vertragsangebotes durch den Kunden zustande. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die verspätete Annahme des Vertragsangebotes sowie Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als neues Angebot des Kunden.

In diesen Fällen kommt der Vertrag mit der schriftlichen Annahme durch Elfnullfuenf/ zustande. Elfnullfuenf/ behält sich die Verbesserungen oder Änderungen ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

§ 3 Aufträge von Agenturen

Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen.

Elfnullfuenf/ ist berechtigt, von den Werbeagenturen/Werbemittlern einen Nachweis der Beauftragung zu verlangen. Werbeagenturen/Werbemittler erhalten eine individuell zu vereinbarende, prozentuale Vergütung, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können. Sie berechnet sich aus dem Nettoauftragsvolumen.

Die Vergütung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der Rechnungen von Elfnullfuenf/. Sie wird erst nach erbrachtem Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit der Werbeagentur/des Werbemittlers (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, usw.) gewährt. Zwischen den Werbeagenturen/Werbemittlern und ihren Kunden vereinbarte Preis- bzw. Vergütungsregelungen sowie Vereinbarungen über die Leistung bzw. den Erhalt von Provisionen, haben gegenüber Elfnullfuenf/ keine verpflichtende Wirkung.

Die Werbeagentur/der Werbemittler tritt mit Auftragserteilung an Elfnullfuenf/ sicherungshalber ihre/seine Ansprüche gegen ihre/seine Kunden aus dem zugrundeliegenden Werbevertrag in Höhe des Auftragsvolumens zwischen Werbeagentur/Werbemittler und Elfnullfuenf/ ab. Elfnullfuenf/ nimmt die Abtretung an und ist berechtigt, diese den Kunden der Werbeagentur/Werbemittler gegenüber offenzulegen, wenn die Forderungen von Elfnullfuenf/ nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen sind.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle von Elfnullfuenf/ genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die in den Preislisten genannten Preise sind unverbindlich. Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Die schriftliche Termin- und Preiszusage bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt lediglich als unverbindlicher Richttermin-Richtpreis, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können. Eventuell anfallende Kosten für Nebenleistungen, wie bspw. Versand, Installation und Schulung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:

  1. des Vorlegens von Daten durch den Kunden in nicht digitalisierter Form,
  2. notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  3. der Durchführung des Lizenzmanagements,
  4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlicher Prüfungen

Die Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung fällig und sind vom Kunden bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto von Elfnullfuenf/ gutgeschrieben sein. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Elfnullfuenf/ ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Elfnullfuenf/ behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung keine Zahlungen leistet. Mit Forderungen von Elfnullfuenf/ kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Elfnullfuenf/ ist ausgeschlossen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform.

Der Schriftform genügt ein E-Mail. Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Selbstbelieferung von Elfnullfuenf/. Ist die Leistungsverzögerung auf Dritte zurückzuführen, wird Elfnullfuenf/ den Kunden unverzüglich von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Ist die Erbringung einer Leistung durch den Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von:

  1. Veränderungen der Anforderungen durch den Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung des Kunden (Hardware-oder Softwaredefizite), soweit sie Elfnullfuenf/ nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller, Druckerzeugnisse der beauftragten Druckereien), verlängert sich der Liefer-oder Leistungstermin entsprechend.

Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden, die nicht nur geringfügig sind, verlieren die im Vertrag vereinbarten Termine und Fristen, ihre Gültigkeit. Der durch die Änderungen und/oder Ergänzungen entstehende Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Abnahme

Elfnullfuenf/ teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann.

Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen. Die von Elfnullfuenf/ erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen, wenn

  1. der Kunde innerhalb von 20 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungserklärung keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.
  2. der Kunde den von Elfnullfuenf/ erstellten Werbeauftritt Dritten zugänglich macht oder Elfnullfuenf/ damit beauftragt.

Die vorgenannte Fiktion der Abnahme greift nicht ein, wenn die Leistung von Elfnullfuenf/ mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet ist und der Kunde Elfnullfuenf/ schriftlich (E-Mail genügt) Mitteilung über diese Mängel gemacht hat.

§ 7 Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Werbeauftritt geeigneten Form Elfnullfuenf/ zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehört insbesondere die einzupflegende Inhalte für zu erstellende Websites in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Soweit Elfnullfuenf/ dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Elfnullfuenf/ keine schriftliche (E-Mail genügt) Korrekturaufforderung zugeht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Elfnullfuenf/ das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann Elfnullfuenf/ – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Eigentum von Elfnullfuenf/ befindliche Sachen zu verpfänden oder zu übereignen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Zugriff Dritter, etwa im Fall der Pfändung, sowie sonstige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich Elfnullfuenf/ mitzuteilen.

§ 9 Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist Elfnullfuenf/. Alle Entwürfe sowie das erstellte Werk von Elfnullfuenf/ sind urheberrechtlich geschützt.

Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Die Kunden sind verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden wird individualvertraglich vereinbart.

Der Kunde ist zur vertraglich eingeräumten Verwertung und Nutzung berechtigt. Jede darüber hinausgehende Verwertung und Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Elfnullfuenf/ behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Geheimhaltungspflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen über den Vertragsgegenstand oder im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehende Informationen geheimzuhalten.

Dies gilt auch für die Mitarbeiter beider Vertragsparteien. Der Kunde wird seine Mitarbeiter über das Urheberrecht von Elfnullfuenf/ sowie die Geheimhaltungsverpflichtung informieren und zur Einhaltung verpflichten. Ein durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehender Schaden ist vom Kunden zu ersetzen.

§ 11 Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Kunde stellt Elfnullfuenf/ von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung der vorstehenden Pflichten frei. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist Elfnullfuenf/ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögenssschadens. Elfnullfuenf/ wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Elfnullfuenf/ hergeleitet werden und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Elfnullfuenf/ von solchen Ansprüchen unverzüglich benachrichtigt hat und Elfnullfuenf/ alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

Vorgenannte Verpflichtungen von Elfnullfuenf/ entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass die von Elfnullfuenf/ erbrachte Leistung vom Kunden oder von Dritten verändert wurde.

§ 12 Gewährleistung

Elfnullfuenf/ leistet dafür Gewähr, dass die Leistungen und Produkte von Elfnullfuenf/ den vereinbarten Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.

Elfnullfuenf/ behält sich zunächst vor, nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Elfnullfuenf/ behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden einen korrigierten Releasestand zur Verfügung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzungder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Werklohn und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Elfnullfuenf/ Arglist vorwerfbar ist.

Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware oder Abnahme gegenüber Elfnullfuenf/ schriftlich (E-Mail genügt) anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Den Kunden trifft die Beweislast für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Elfnullfuenf/ durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.

Garantien im Rechtssinne werden von Elfnullfuenf/ nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Haftung

Elfnullfuenf/ haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von Elfnullfuenf/ auf den bei Vertragsschluß typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemißt sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z.B. durch Sicherungskopien) eingetreten wäre. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Elfnullfuenf/ nicht. Die Haftung für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle von Arglist bleibt unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Haftung von Elfnullfuenf/ auf Grund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von Elfnullfuenf/. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt Elfnullfuenf/ unbenommen. Für die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften gemachten Angaben sowie die Richtigkeit der technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.

§ 14 Kündigung

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in einem Verstoß gegen § 8 – Urheberrechte und Referenznachweise – durch den Kunden und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als einen Monat in Verzug gerät.

Falls über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dieser in die Liquidation geht, erlischt ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht, ohne besondere Kündigung, von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. von der Anordnung der Liquidation an. Der Kunde behält das Recht seinerseits abgeschlossene Verträge zu erfüllen und bestehende Aufträge innerhalb einer zu vereinbarenden Frist zu erfüllen.

§ 15 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Vertragspartner stammend. Eine E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis für die gewöhnliche Vertragsabwicklung und wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Dem Schriftlichkeitserfordernis genügt eine E-Mail ausdrücklich nicht, im Rahmen von Kündigungserklärungen oder Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens.

§ 16 Datenschutz und Datensicherheit

Elfnullfuenf/ speichert und nutzt die Daten des Kunden (z.B. Adresse, Bankverbindung) zur Vertragsanbahnung, zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehung sowie zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung.

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet besteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Elfnullfuenf/ weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 17 Schlußbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; auch die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Freiburg. Erfüllungsort ist Freiburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommendeErsatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.